§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen proAlarm365 JM-SICHERHEITSTECHNIK (nachfolgend: „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“ oder „Sie“).
(2) Unsere AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn wir deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Unsere jeweils aktuellen AGB werden auf unserer Webseite veröffentlicht und sind Bestandteil jedes Angebots; in unseren Angeboten wird ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(4) Soweit Leistungen von Subunternehmern, Partnern oder Dienstleistern (z. B. NSL-Aufschaltung oder Baustellenüberwachung) erbracht werden, gelten die jeweils für diese Leistungen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Subunternehmer, Partner oder Dienstleister vorrangig. Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit diesen Teilleistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Subunternehmer, Partner oder Dienstleister geltend zu machen. Der Auftraggeber wird über die Anwendbarkeit der jeweiligen AGB im Angebot oder im Rahmen der Vertragsdurchführung informiert.
§ 2 Tätigkeitsbereiche
(1) Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Sicherheitstechnik (Einbruchmeldeanlagen, Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme, Baustellenüberwachung mit Videoüberwachungstürmen, NSL-Aufschaltung).
Montage- und Installationsarbeiten im Bereich der Sicherheitstechnik.
Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen, einschließlich Durchführung von Bestandsaudits, Bereitstellung eines Datenschutz-Managementsystems sowie laufender Beratung.
(2) Es handelt sich hier um Werk- und Dienstleistungen.
§ 3 Inhalt und Durchführung des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen von Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite von Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Auftragnehmer Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
(5) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(7) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(9) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z. B. an Subunternehmer, abzugeben.
(10) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 4 Inhalt und Durchführung des Werkvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden herstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vertraglich vereinbart.
(2) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herstellung des Werkes bzw. die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Werk zu einem bestimmten Termin fertigzustellen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(4) Im Fall einer Absage durch den Auftragnehmer bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Auftragnehmer tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zeit der angekündigten Erstellung des Werkes zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.
(6) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Mitwirkung kann sich auf die vereinbarten Liefertermine und den Umfang der Erstellung des Werkes auswirken.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und 14 Tage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(3) Ist eine Lieferung nicht möglich, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§ 6 Subunternehmer, Partner und Dienstleister
(1) Wir bleiben stets alleiniger Ansprechpartner und Vertragspartner des Auftraggebers, auch wenn wir Subunternehmer, Lieferanten oder Partner zur Leistungserbringung einsetzen.
(2) Wir koordinieren die Leistungen, haften jedoch nicht uneingeschränkt für Mängel oder Pflichtverletzungen von Subunternehmern. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers gegen uns treten wir auf Verlangen an den jeweiligen Subunternehmer ab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Soweit Leistungen durch Partnerunternehmen, Subunternehmer oder sonstige Dritte (z. B. Notruf- und Serviceleitstellen) erbracht werden, haften wir nur für eigenes Verschulden. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Pflichtverletzungen dieser Partner oder Subunternehmer beruhen, sofern uns daran kein eigenes Verschulden (insbesondere Auswahl- oder Überwachungsverschulden) trifft.
(4) Unsere eigene Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt (vgl. § 12 dieser AGB).
§ 7 Preise und Kosten
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Verpackungs-, Transport- und Montagekosten werden gesondert berechnet.
(3) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich wesentliche Kostenfaktoren ändern. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, kann der Auftraggeber zurücktreten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
(2) Bei Montageleistungen gilt: 50 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung, 50 % nach Fertigstellung.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
§ 9 Lieferung
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
(2) Fälle höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Zulieferern) verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für Montagearbeiten erforderlichen Voraussetzungen (Hilfspersonal, Anschlüsse, Lagermöglichkeiten etc.) rechtzeitig auf eigene Kosten bereit.
(2) Angaben zu Leitungen oder statischen Gegebenheiten sind spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber hat die ausgeführten Arbeiten regelmäßig zu bestätigen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Eingriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Subunternehmerleistungen haften wir nur im Rahmen unserer Koordinationspflichten; weitergehende Ansprüche treten wir an den Auftraggeber ab.
(3) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 13 Versicherungsschutz
Wir verfügen über folgenden Versicherungsschutz:
Betriebshaftpflichtversicherung,
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (insbesondere für externe Datenschutzberatung),
privaten und gewerblichen Rechtsschutz.
§ 14 Urheberrechte
An unseren Angeboten, Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.
§ 15 Software
(1) Bei Lieferung von Software erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückentwicklung sind nur im gesetzlichen Rahmen erlaubt.
(3) Installation und Eignung der Endgeräte obliegen dem Auftraggeber.
§ 16 Widerrufsrecht
Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter [XXX].
Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 17 Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: [XXX]
§ 18 Europäische Streitbeilegung
Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Dettingen a.d. Iller). Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Kaufvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichte Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
© Recht 24/7 Rechtsanwaltskanzlei Schröder