top of page

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie haben in Ihrem Unternehmen eine Videoüberwachung installiert,

oder haben dies noch vor

"Dann sind Sie bei uns genau richtig"

Überprüfen Sie ganz einfach, anhand der nachstehenden Checkliste,

ob Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ist

  1. Haben Sie ein deutlich sichtbares Hinweisschild (Art.6 DSGVO) 

  2. Haben Sie ein Informationsaushang (Art.13 DSGVO)

  3. Haben Sie eine Interessenabwägung durchgeführt (Art.6 DSGVO)

  4. Haben Sie den Zweck jeder einzelnen Kamera genau begründet (Art.5 DSGVO)

  5. Haben Sie eine Datenschutzdokumentation "Technische und org. Maßnahmen" (TOM) (Art.25 DSGVO)

  6. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt (Art.37 DSGVO)

 

Wichtig ist: Videoüberwachung muss gesetzeskonform installiert und betrieben werden.

  • Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

  • Der Einsatz von Videosystemen zur Überwachung im öffentlichen Bereich sowie in Unternehmen ist nicht ohne weiteres gestattet. Die wesentlichen Rechtsvorschriften gehen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervor.

 

Wir bieten Unternehmen bundesweit praxisgerechte Lösungen zum Thema Datenschutz und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein passendes Konzept, auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

  • kostenlose und unverbindliche Erstberatung 

  • ausgebildete und zertifizierte Mitarbeiter

  • faire Preise

bottom of page